Montag, 18. August 2014

WEST PROPAGANDA VOM FEINSTEN....


Was auf der Krim stattgefunden hat.  Eine Sezession, die Er, Klärung der Staatlichen unabhaenigkeit , bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte.

Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Federation, den Moskau Annahme.--

Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei Völkerrechtswidrig gewesen sein sollten.. 

Der Unterschied zur Annexion, den sie markieren, ist ungefähr der zwischen wegnehmen und Annehmen.. Auch wenn ein Geber, hier De+facto-Regierung der Krim, rechtswidrig handelt, macht er den Annehmenden nicht zum Wegnehmer..

Man mag ja die ganze Transaktion aus Rechtsgründen für nichtig halten..  Das macht sie dennoch nicht zur Annexion, zur raeuberischen Landname mittels Gewalt ..

Einen Völkerrechtswidrigen Titel zum Krieg..

Aber war sie richtig ? Waren die drei Elemente- Referendum, Sezession, Beitrittserklärung*
Völkerrechtswidrig ? 

Nein .. Schon auf den ersten Blick, ungereimt ist die Behauptung der amerikanischen ,Nato, EU
und Deutschland  ausgegebene Behauptung, bereits das Referendum haben gegen das Voelkerercht verstoßen, veranstaltet ein Teil der Bevölkerung eines Landes unter seinen 
Mitgliedern ein Plebiszit macht ihn das nicht zum zum Voelkerrechtssubjekt,..

Normen des allgemeinen Voelkerrechts, etwa das Verbot, die terriotiale Integrität von Staaten anzutasten, betreffen ihn nicht und können von ihm nicht verletzt werden, 

Die Feststellungen reicht über das Referendum der Krim hinaus.   Auch die Sezession Erklärung selbst verletzt keine Volkerrechtliche Norm und könnte dies garnicht,,  

Sezzssionskonflikte sind eine Angelegenheit innerstaatlichen, nicht internationalen Rechts.. 

Diesen Status Quo des Voelkerrechts hat der Internationale Gerichtshof vor einigen Jahren in seinen Rechtsgutachten für die UN-Generalversammlung zur  Sezzession des Kosovo bestätigt..

Eine Logik eines Entweder oder gilt nicht im Volkerrecht.. 

Mit 10 zu 4 Richterstimmen entschied der IGH das die Annahme der Unabhaenigkeitserklaerung vom 17 Februar 2008 weder das Voelkerrecht noch die Resolutionen *124 ( 1999 )
VERLETZT.

misst DIE USA, NATO,EU und Deutschland mir zweierlei Maas ?

Oder braucht die USA wieder einen Krieg, der auf Luegen aufgebaut wurde ?  

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